Eignungsnachweis von Prüfprozessen
In der Fertigung, der Produktion und in Laboren muss die Eignung der für die jeweiligen Anwendungsfälle verwendeten Prüfprozessen nachgewiesen werden. Diese Forderung ist in mehreren internationalen Normen, Verbandsrichtlinien und Firmenrichtlinien insbesondere in der Automobilindustrie zwingend vorgeschrieben. Damit soll vor allem das Risiko für Fehlentscheidungen, die auf Prüfergebnissen basieren, abschätzbar und beherrschbar werden. Während die Untersuchung der Prüfmittelfähigkeit gemäß der MSA ...