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Zur Ausübung von gesetzlich eingeräumten Konsolidierungswahlrechten im Konzernabschluss
Der Gesetzgeber gewährt bei der Aufstellung von Konzernabschlüssen eine Vielzahl von Wahlrechten. Gleichzeitig muß aber nach 297 Abs. 2 HGB die Zielsetzung des konsolidierten Abschlusses sein, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln. Wahlrechte können auf diese Zielsetzung erheblichen Einfluß nehmen. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es zu klären, wie die Ausübung ...

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