1 Ergebnis.

Ausschließung und Ablehnung von Tatrichtern nach Zurückverweisung durch das Revisionsgericht (§ 354 Abs. 2 StPO)
Das Befangenheitsrecht spielt in der forensischen Praxis unseres Strafverfahrens eine außerordentlich bedeutsame Rolle. Einerseits ist es integrativer Bestandteil eines rechtsstaatlich-fairen Strafverfahrens, andererseits aber sind - gerade in jüngerer Vergangenheit - deutliche Anzeichen eines zunehmenden Mißbrauchs des Befangenheitsrechts nicht mehr zu verkennen. Die Untersuchung bemüht sich, dargestellt am Sonderfall der Richteridentität nach Zurückverweisung, das Befangenheitsrecht nicht isoliert, sondern mit seinen vielfältigen ...

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