Bürger planen einen Freizeitpark
Benutzer, Anwohner und Bezahler sind in der Lage, einen Freizeitpark bis hinein in die Funktions- und Anlagenverteilung zu entwerfen, wenn ihnen die dafür erforderlichen Bedingungen zur Verfügung stehen, z.B.: eine klare Problemstellung, Zeit zur Mitarbeit, sachkundiger Rat und menschliche Begleitung. Für den in Solingen gegebenen Fall hat das Beteiligungsverfahren Planungszelle diese Bedingungen sichergestellt.