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Heimrecht
Zum WerkIm Rahmen der Föderalismusreform ist die gesetzgeberische Kompetenz für das Heimrecht überwiegend auf die Bundesländer übergegangen. Die meisten der Bundesländer haben deshalb in den letzten Jahren "Landesheimgesetze" veröffentlicht, teilweise unter exotischem Titel.Ein Restbereich ist allerdings in der Kompetenz des Bundes verblieben und hierzu wurde ein eigenes Bundesgesetz erlassen, nämlich das Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- ...

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