Ausbildungsförderungsrecht
Die Bundesregierung hat in der 20. Legislaturperiode das Ausbildungsförderungsrecht grundlegend reformiert, insbesondere strukturell verändert und in erheblichem Maße weiterentwickelt. Mit der vollständig überarbeiteten 41. Auflage des Standardwerks wird der neuen Gesetzeslage im BAföG wie auch in den für den Vollzug des Gesetzes anderweitigen Rechtsvorschriften Rechnung getragen. Der Förderungs- und Einzugsverwaltung, aber auch den Gerichten wird wiederum ein zuverlässiges und aktuelles ...