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Vertragliche Marktsegmentregulierung an Wertpapierbörsen
Nach gefestigter Ansicht ist das geltende Börsenorganisationsrecht überwiegend öffentlich-rechtlicher Natur. Unter den Marktsegmenten wird lediglich der Freiverkehr privatrechtlich reguliert. Als Freiverkehrssegment wurde auch der Neue Markt in Frankfurt eingerichtet, bei dem sich - im Gegensatz zu den herkömmlichen Freiverkehren - Marktbetreiber und Emittenten als Vertragspartner gegenüber standen. Über die im Zusammenhang mit dem Neuen Markt erörterten Rechtsfragen hinaus wird in ...