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Anbauverbote für gentechnisch veränderte Organismen ("Opt-Out")
Nach einem fast fünfjährigen Gesetzgebungsverfahren erlaubt das EU-Recht nunmehr den Mitgliedstaaten, den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) zu beschränken oder zu verbieten. Die mit diesem Band vorgelegten Abhandlungen untersuchen die den Mitgliedstaaten eröffneten Gestaltungsspielräume für nationale "Opt-Out"-Maßnahmen. Dabei werden mitgliedstaatlichen Beschränkungen oder Verboten des GVO-Anbaus durch das primäre Unionsrecht sowie das Welthandelsrecht und das Verfassungsrecht enge Grenzen gezogen.

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