Die Entwicklung des Mordtatbestandes im 19. Jahrhundert
Die Arbeit geht der Frage der Entwicklung des Mordtatbestandes im 19. Jahrhundert nach. Die heutige Fassung des § 211 StGB geht auf das Jahr 1941 zurück. Sie löste eine Formulierung ab, die den «Begriff» des Mordes im deutschen Strafrecht traditionell als das Töten mit Überlegung, Vorbedacht o. ä. bestimmt und dem in aufwallender Hitze des Zorns, im Affekt oder ohne ...