Die Studie geht von dem ursprünglichen Defizit umfassender Grundrechtsverbürgungen im Recht der Europäischen Gemeinschaft/Union aus. Dieses Manko konnte nur teilweise durch die grundrechtsfreundliche Judikatur des EuGH ausgeglichen werden. Eine neue Dimension wurde durch die - bis zum Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages allerdings unverbindliche - Europäische Grundrechtecharta vom 7. Dezember 2000 erschlossen, die heute den zentralen Wesensgehalt des europäischen Acquis auf dem ...