1 Ergebnis.

Rechtsfehler bei der Anklageerhebung oder in der Anklageschrift unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung
Die Rechtsfolgen von Fehlern bei der Anklageerhebung und der Anklageschrift sind nicht im einzelnen geregelt. Der Verfasser hatte sich zum Ziel gesetzt, den Entwicklungsweg der Rechtsprechung nachzuzeichnen, um weiterführende Überlegungen anzustellen. Die Rechtsprechungsanalyse ergibt, daß die verbreitete Aussage, Mängel der Anklage in ihrer Umgrenzungsfunktion führten zu einem Prozeßhindernis, Mängel der Informationsfunktion dagegen allenfalls zu einer revisionsrechtlichen Verfahrensrüge, nicht in allen ...

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