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Das Recht auf Auskunft und Gehör in politischen Parteien
In politischen Parteien hat jedes Mitglied das Recht, sich über die Angelegenheiten der Partei zu informieren und darüber seine Meinung innerparteilich wahrnehmbar kundzutun, also in diesem Sinne ein Recht auf Auskunft und Gehör. So selbstverständlich dies scheint, liegen die Grundlagen und mehr noch der Umfang des Rechts bislang weitgehend im Dunkeln. Deshalb führt die Ausübung des Rechts in der Praxis ...

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