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Grenzen der Gestaltungsfreiheit bei omnilateralen ausserstatutarischen Gesellschafterabreden
In der Praxis trifft man insbesondere bei Venture Capital-Beteiligungen auf Verträge, die in der Literatur als "side letter" oder als "schuldrechtliche", "satzungsgleiche" oder "satzungsergänzende Nebenabreden" bezeichnet werden. Hierbei handelt es sich um gesellschaftsbezogene Abreden einzelner oder aller Gesellschafter, die von diesen außerhalb oder eben neben der Satzung vereinbart werden. In welchem Umfang derartige außerstatutarische Gesellschafterabreden ohne Einhaltung der Form- und ...

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