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Europäischer Verwaltungsrechtsschutz
Verwaltungshandeln ist heute in weiten Teilen europäisch. Wird die nationale Verwaltung tätig oder handeln die Behörden der EU unmittelbar hoheitlich gegenüber dem Einzelnen, müssen sie die Vorgaben des europäischen Unionsrechts und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beachten. Das Handbuch zum Europäischen Verwaltungsrechtsschutz gibt alle notwendigen Hinweise für einen effektiven Rechtsschutz in europäischen Angelegenheiten. Es erklärt präzise, unter welchen Umständen die Gerichte ...

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