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Der Vertragsgerichtsstand nach dem Protokoll von Buenos Aires
Das im Rahmen des Mercosur vereinbarte Protokoll von Buenos Aires über die internationale Zuständigkeit in Vertragssachen (PBA) sieht eine Modifikation des Erfüllungsortgerichtsstandes des EuGVÜ sowie einen neuartigen Klägergerichtsstand vor. Letzterer ist eröffnet, wenn der Kläger nachweist, dass er seine Leistung erbracht hat. Zunächst stellt der Verfasser die Vertragsgerichtsstände der autonomen Rechte der Mercosurstaaten und des EuGVÜ dar. Hauptanliegen der Arbeit ...

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