Rechtspflegergesetz
Zum Werk Die Kommentierung erläutert die Stellung des Rechtspflegers innerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit. Behandelt werden alle für die Praxis wichtigen Fragen der funktionellen Zuständigkeit des Rechtspflegers in Abgrenzung zu derjenigen des Richters und des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle. Besonders ausführlich dargestellt werden die auf den Rechtspfleger nach § 3 übertragenen Geschäfte und die Anfechtung der Rechtspflegerentscheidung nach § 11. Studierenden an ...