Unter "Ius feciale" verstand man im antiken Rom die Regeln des sakralen Rechtsverkehrs zwischen den Völkern, die von den Fetiales, einem Priesterkollegium, gewahrt wurden. Zu dessen vornehmsten Aufgaben zählte der Abschluß von Bündnissen. Pufendorf definiert den Begriff "Jus feciale" jedoch an keiner Stelle in seinem Buch, das Manuskript hatte er noch unter dem Titel "De consensu et dissensu inter Protestantes" ...