![Privatautonomie und die Vertragsgestaltung durch Notar und Richter nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz](https://support.digitalhusky.com/media/annotations/sorted/198/19868486/CHSBZCOP0319868486.jpg)
Privatautonomie und die Vertragsgestaltung durch Notar un...
Der Gesetzgeber des SachenRBerG hat den Konflikt zwischen Grundstücks- und Gebäudeeigentümer nicht durch unmittelbare Rechtsgestaltung aufgelöst. Um der Komplexität des Rechtsverhältnisses gerecht zu werden, hat er ein gesetzliches Schuldverhältnis geschaffen: Der Gebäudenutzer kann vom Grundstückseigentümer den Abschluß eines Grundstückskauf- oder eines Erbbauvertrags verlangen. - Nach einer kurzen Einführung in das Bodenrecht der DDR behandelt der Autor die Problematik dieses gesetzlichen ...