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Privatautonomie und die Vertragsgestaltung durch Notar und Richter nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz
Der Gesetzgeber des SachenRBerG hat den Konflikt zwischen Grundstücks- und Gebäudeeigentümer nicht durch unmittelbare Rechtsgestaltung aufgelöst. Um der Komplexität des Rechtsverhältnisses gerecht zu werden, hat er ein gesetzliches Schuldverhältnis geschaffen: Der Gebäudenutzer kann vom Grundstückseigentümer den Abschluß eines Grundstückskauf- oder eines Erbbauvertrags verlangen. - Nach einer kurzen Einführung in das Bodenrecht der DDR behandelt der Autor die Problematik dieses gesetzlichen ...

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