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Beschäftigtendatenschutz nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist seit Mai 2018 unmittelbar anwendbar. Trotz einer Öffnungsklausel für den Beschäftigtendatenschutz ergeben sich große Neuerungen zum Beispiel für betriebliche Datenschutzbeauftragte. Ebenso besteht dadurch die Möglichkeit, Regelungen durch Betriebsvereinbarungen zu treffen. Der Autor untersucht die europarechtlichen Vorgaben etwa hinsichtlich Zweckbindung, Profiling und Scoring und lotet den nationalen Gestaltungsspielraum und die Auswirkungen für die Praxis aus. Dabei liegt ...

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