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Marie Munk (1885-1978)
Marie Munk, eine der ersten Juristinnen Deutschlands, war wegweisend für die Selbstbestimmung der Frau im Eherecht und für die Zugewinngemeinschaft im heutigen Ehegüterrecht. Marie Munk kann als die Erste bezeichnet werden, die das Zerrüttungsprinzip im Scheidungsrecht in Deutschland forderte. Sie trat für ein gemeinsames Sorgerecht der Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern bereits in Weimarer Zeit ein. Nach ihrer Emigration in ...