Plurale Rechtsverständnisse?
Ab Ende des 19. Jahrhunderts lässt sich eine verstärkte Ausdifferenzierung der deutschen Rechtswissenschaft beobachten, erkennbar u. a. an Institutsgründungen und neuen Lehrstuhlbezeichnungen, Lehrbüchern und Zeitschriften. Etliche juristische Teildisziplinen entwickelten und emanzipierten sich, auch die etablierten Disziplinen stellten ihr Selbstverständnis auf den Prüfstand. Zur gleichen Zeit sind lebhafte Aktivitäten in den Grundlagenfächern auszumachen. Nicht nur, dass sich Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und später ...