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Der völkerrechtliche Status von Bosnien-Herzegowina nach dem Berliner Vertrag vom 13.7.1878
Zur Ermittlung der für die Qualifikation des völkerrechtlichen Status von Bosnien-Herzegowina nach dem Berliner Vertrag vom 13.7.1878 ausschlaggebenden klassischen Völkerrechtssätze dienen dem Verfasser tiefgreifende Analysen der einschlägigen, zeitgenössischen Gebietskonflikte. Der Antagonismus von allgegenwärtiger, langandauernder Gebietshoheitsausübung durch die k. u. k. Okkupationsmacht und der ausschließlichen Legitimation der Doppelmonarchie zur Verwaltung und Besetzung Bosnien-Herzegowinas seitens des Art. 25 des Berliner Vertrages führt ...

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