Das Private vor Gericht
Privatsphäre und bürgerliche Rechtsansprüche unter den Bedingungen der nationalsozialistischen Diktatur.Das Gericht ist die Bühne der Offenlegung und Vermessung von Privatheit. Nirgends treffen Privatangelegenheiten und öffentliche Gewalt so unmittelbar aufeinander wie dort. Das galt insbesondere für das »Dritte Reich«: Die Realität der »Volksgemeinschaft« wurde vor Gericht verhandelt. Juristische Ermittlungen und Entscheidungen konnten Privaträume einschränken, zerstören - oder gewähren.Annemone Christians untersucht erstmals, ...