Räte für öffentliche Angelegenheiten und organisatorische...
Bei den Räten für öffentliche Angelegenheiten handelt es sich um partizipative Einrichtungen, die aus der Verfassung von 1988 hervorgegangen sind und deren Aufgabe darin besteht, die öffentliche Kontrolle über das Regierungshandeln auszuüben, wobei sie in gewissem Maße die Verantwortung für die öffentliche Politik mit dem Staat teilen. Diese Strukturen sind verwaltungstechnisch mit staatlichen Stellen verbunden und ihr Verwaltungs- und Finanzapparat ...