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Gläubiger- und Verkehrsschutz bei der Übernahme von Unternehmen und Vermögensmassen
Die Auswirkungen der Übernahme eines geschlossenen Vermögens auf die Schulden des Veräußerers sind trotz einer intensiven dogmatischen Diskussion über annähernd 150 Jahre und der Einfügung einer eigenständigen Haftungsvorschrift in das Bürgerliche Gesetzbuch ( 419 BGB) bis heute weitgehend ungeklärt. Die vorliegende Arbeit zeigt auf, daß die Haftung des Vermögenswerbers auf zwei verschiedenen historischen Haftungstatbeständen beruht. Aus einer Übertragung dieses Befundes ...

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