1 Ergebnis.

Grundrechtlicher Schutz des Herstellens, Beförderns und Inverkehrbringens von Kriegswaffen
Der Autor untersucht den Zusammenhang zwischen den Grundrechten von Rüstungsunternehmen, die Kriegswaffen herstellen, befördern und in Verkehr bringen, und dem Genehmigungsvorbehalt für diese Tätigkeiten in Art. 26 Abs. 2 GG. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass die Verfassung einen Mittelweg zwischen grundrechtlicher Freiheit und effektiver Kriegswaffenkontrolle vorsieht. Dies geschieht durch eine in Art. 26 Abs. 2 Satz 2 GG enthaltene ...

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