Hessisches Personalvertretungsgesetz
Grundgedanke des Hessischen Personalvertretungsgesetzes (HPVG) ist die Beteiligung der abhängig Beschäftigten des öffentlichen Dienstes an den Entscheidungen ihrer jeweiligen Dienststellen. Durch die demokratisch legitimierten Personalvertretungen nehmen sie an den der Mitbestimmung unterliegenden Entscheidungen der Verwaltung teil. Mit dem Kommentar zum Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG) wird den Bedürfnissen der Praxis nach einer aktuellen, kompakten und leicht verständlichen Arbeitshilfe Rechnung getragen. Der Beitrag ...