Geringfügige Beschäftigung in der Praxis
Mit dem "Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung" sind zum 1. Januar 2013 umfangreiche Änderungen in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurden vor allem die seit 2003 unveränderten Verdienstgrenzen für Minijobs von 400 EURauf 450 EUR und für Midijobs von 800 EUR auf 850 EUR erhöht. Außerdem besteht seit dem 1. Januar 2013 für geringfügig Beschäftigte eine Versicherungspflicht ...