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Entführungen deutscher Staatsangehöriger im Ausland
Die Bundesrepublik ist zum Schutz im Ausland entführter deutscher Staatsangehöriger verpflichtet. Ungeachtet der Relevanz für die betroffenen (Grund-)Rechte des Entführungsopfers schweigt das Grundgesetz jedoch zu einer staatlichen Pflicht zur Gewährung von Auslandsschutz. Die Autorin untersucht, auf welche Rechtsgrundlage diese Schutzpflicht sowie der korrespondierende Schutzanspruch zu stützen sind und welche Reichweite beide haben. Sie geht dabei auf die Vorgängerverfassungen des Grundgesetzes, ...

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