Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie in deutsches Recht
Die EU-Verbandsklagerichtlinie gibt den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Leitlinien für die Einführung und Ausgestaltung von Verbandsklagen im Kollektivinteresse ab 25. Juni 2023 auf. Der Gesetzgeber ist deshalb aufgefordert, das bestehende Instrumentarium des kollektiven Rechtsschutzes zu überprüfen und um Kollektivklagen auf Abhilfeleistung zu ergänzen, mit denen Individualansprüche von Verbrauchern gegen Unternehmer von qualifizierten Einrichtungen gebündelt geltend gemacht werden können. Alexander Bruns ...