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Rechts-Staat
Kelsen war seiner Zeit weit voraus. Schon 1915 schrieb er, die ganze Rechtsentwicklung vollziehe sich als gesellschaftlicher Prozess in der Gesellschaft. Die deutsche Staatsrechtslehre hat bis heute gebraucht, um diesen Gedanken nachzuvollziehen. 1920 postulierte Kelsen mit theoretischen und rechtsdogmatischen Argumenten den Vorrang des Völkerrechts, antizipierte dessen Verfassungscharakter und bestritt jeden prinzipiellen Unterschied zwischen Vertrag und Verfassung, Staatenbund und Bundesstaat, Staat ...

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