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Niederlassungsfreundliche Sitzverlegung und Verschmelzung über die Grenze nach italienischem Recht
Die Niederlassungsfreiheit des Europäischen Rechts gebietet es, die grenzüberschreitende Bewegungsfreiheit von Gesellschaften nicht weiter einzuengen, als dies zum Schutz des inländischen Rechtsverkehrs geboten ist. Zu diesem Schutz halten deutsche Gerichte «Grenzübertritte» von Gesellschaften immer noch für unzulässig - auch nach der Centros-Entscheidung des EuGH und trotz der seit Daily-Mail vorangeschrittenen Harmonisierung des Gesellschaftsrechts der Mitgliedstaaten. Das italienische Recht zeigt hingegen ...

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