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Rechtsgültiger Verzicht auf die Ablieferung von Retrozessionen
Die Arbeit befasst sich mit Informations- und Offenlegungspflichten für einen rechtsgültigen Verzicht auf die Ablieferung von Retrozessionen und vergleichbaren Zuwendungen Dritter. Im Zentrum steht dabei die Vermögensverwaltung durch die Bank. Informations- und Offenlegungspflichten ergeben sich aufgrund der auftragsrechtlichen Interessenlage, der Sorgfalts- und Treuepflicht nach Art. 398 Abs. 2 OR sowie der Rechenschaftspflicht nach Art. 400 Abs. 1 OR. Die auftragsrechtlichen ...

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