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GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)
Wenn Ärzte und Zahnärzte Privatpatienten behandeln, richtet sich die ärztliche Vergütung nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Unterschiedliche Auffassungen zur Korrektheit der Abrechnung zwischen abrechnender und kostenerstattender Stelle kommen jedoch leider sehr häufig vor - insbesondere beim Ansatz von Steigerungsfaktoren, Zifferkombinationen oder Analogbewertungen.Der vorliegende Kommentar macht Ärztinnen und Ärzten Bestimmung für Bestimmung in verständlichen Worten klar, worauf bei der Abrechnung ...

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