Die Haftung für Entwicklungsrisiken im deutschen Kaufrecht
Die Arbeit befaßt sich mit den Möglichkeiten zur vertragshaftungsrechtlichen Bewältigung von Entwicklungsrisiken, die sich erst nach dem Leistungstransfer realisieren. Die Verfasserin entwickelt eine Haftung des Verkäufers aus nachvertraglichem Verschulden. Es wird ein nachvertragliches Sorgfaltsprogramm konzipiert, das den Verkäufer zur Erkenntnisgewinnung und zur anschließenden Warnung verpflichtet, falls sich das Produkt als gefahren-/risikoträchtig erweisen sollte. Neben der Produktbeobachtungspflicht wird dabei eine Pflicht ...