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Gegen mein Gewissen
Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden." (Artikel 4 Absatz 3 des Deutschen Grundgesetzes)Keine 10 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg begriff sich die Bundesrepublik Deutschland wieder als militärische Kraft. Die 1956 neu gegründete Bundeswehr verpflichtete Generationen junger Männer zum Dienst an der Waffe. Das Grundgesetz sah vor, dass man aufgrund von Gewissensnöten den Wehrdienst verweigern ...

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