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§ 3 BBodSchG - Geltung, Subsidiarität und Ausschluss
Boden ist nicht vermehrbar und erneuert sich kaum. Die zunehmende Belastung des Bodens durch den Menschen machte einen umfassenden und nachhaltigen Schutz des Bodens notwendig. Am 01. März 1999 ist das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzgebers war es, ein Gesetz zu schaffen, das sich in das bestehende Umweltrechtssystem einfügt und eine sachliche wie rechtliche Verzahnung mit vorhandenen ...

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