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Das EU-Kartellrecht im Kraftfeld der Unionsziele
Die Querschnittsklauseln des AEUV statuieren die Pflicht, bestimmte Ziele in allen Politikbereichen der EU zu berücksichtigen. Das EU-Kartellrecht zählt zwar einerseits zu den unionalen Politikbereichen, setzt aber andererseits Verhaltensnormen für Unternehmen. Aus diesem Spannungsverhältnis erwächst die praxisrelevante Frage, ob und inwieweit die Verfolgung von Gemeinwohlzielen auch dann in die Hände von Unternehmen gelegt werden kann, wenn dadurch wettbewerbsbeschränkende Wirkungen entstehen. ...

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