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Die Beurteilung von Markenlizenzverträgen nach deutschem und europäischem Kartellrecht
Da die §§ 17, 18 GWB auf reine Markenlizenzen nicht anwendbar sind, beurteilen sich diese nach den §§ 14, 16 bzw., § 1 GWB. Auch die GVO Technologietransfer findet insoweit keine Anwendung. Laut EuGH ist Art. 81 Abs. 1 EG aber auf markenrechtliche Sachverhalte nicht anwendbar, soweit der spezifische Gegenstand der Marke reicht. Auch die Praxis der Gemeinschaftsorgane etwa zu ...

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