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Der privatrechtsgestaltende Verwaltungsakt im Regulierungsrecht
Die Aufsichtsbehörden können im Regulierungsrecht gestaltend in Vertragsbeziehungen zwischen Marktteilnehmern durch Verwaltungsakt eingreifen, zum Beispiel durch die Festlegung von Netzzugangsentgelten. Durch den Eingriff des Staates in die privaten Rechtsbeziehungen entstehen zahlreiche schwierige Rechtsfragen: Welche Auswirkungen hat es auf das Rechtsverhältnis, wenn der dem Vertrag zugrunde liegende Verwaltungsakt aufgehoben wird? Kann die Behörde im Rahmen ihrer Aufgaben auch auf zivilrechtliche Vorschriften ...

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