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Offener Unterricht als Ressource der integrativen Erziehung im Grundschulbereich
Inhaltsangabe:Einleitung: Im Niedersächsischen Schulgesetz (§14 Abs. 4) wurde 1993 beschlossen, Sonderschulen als Förderzentren neu zu organisieren, um die Sonderschüler in den Unterricht der Regelschulen zu integrieren. In einer ¿Rahmenplanung für die Fortführung der Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf¿ wurde 1998 die Vorgehensweise weiter ausdifferenziert (Niedersächsisches Kultusministerium 1998). In dieser Rahmenplanung wird lediglich der neue Status von Sonderschulen ...

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