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Die Behandlung von bilanziellen Wahlrechten bei vereinbarter Buchwertabfindung des ausscheidenden Gesellschafters
Vor dem Hintergrund der BGH-Entscheidung vom 29. März 1996 darf der ausscheidende Gesellschafter einer Personengesellschaft oder GmbH bei vereinbarter Buchwertabfindung nicht zu Buchwerten abgefunden werden, in die eine Ergebnisverwendung eingegangen ist. Ergebnisverwendende Bilanzierungsmaßnahmen sind bei der Berechnung der Buchwertabfindung fiktiv zu korrigieren, da der zum Buchwert ausscheidende Gesellschafter seine Beteiligung an den stillen Reserven endgültig verliert, obwohl Ergebnisverwendung allen Gesellschaftern ...

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