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Beteiligungstransparenz bei Finanzinstrumenten
Mit der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie 2013/50/EU wurden die Pflichten zur Offenlegung bedeutender Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen beim Einsatz von Finanzinstrumenten erweitert. Zugleich hat der Richtliniengeber für diese sogenannte Beteiligungstransparenz einen Wechsel von der Mindest- zur Vollharmonisierung vollzogen. Pascal W. F. Brandt untersucht die Reichweite der Vollharmonisierung sowie Tatbestände, Rechtsfolgen und Sanktionen des europäischen Beteiligungstransparenzregimes für Finanzinstrumente. Mit Hilfe rechtsvergleichender Methoden und der ...