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Die Vormundschafts-, Familienrechts- und Fürsorgeerziehungssachen in der gerichtlichen Praxis
§ 1. Verhaltnis des vormundschafisgerichtlichen Verfahrens zum Zivil· und Strafproze. B. Quellen. Auslander 1. Die Tatigkeit des Vormundschaftsgerichts gehOrt dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit an, die abgesehen von den Sondergerichtsbar­ keiten neben der Zivil- und Strafrechtspflege den dritten groBen Zweig der Rechtspflege uberhaupt bildet. Das Vormundschaftsgericht erfullt seine Aufgaben vorwiegend im all­ gemeinen, also offentlichen Interesse. Dieser Umstand unterscheidet die ...

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