Wirksamkeit der Musterwiderrufsbelehrung
Die Frage nach der Wirksamkeit der Musterwiderrufsbelehrung gemäß Anlage 2 zu § 14 Absatz I und III BGB-InfoV genießt derzeit große Aktualität. Um anhaltender Kritik sowie Unwirksamkeitserklärungen seitens einiger Gerichte entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber das Muster 2008 angepasst und für 2010 umfangreiche Reformen zur Neuordnung des Widerrufsrechtes veranlasst, darunter die gesetzliche Normierung der Musterbelehrung. Das Ziel der Arbeit liegt darin ...