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Unternehmensmitbestimmung bei grenzüberschreitender Sitzverlegung
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes können in EU-Mitgliedsstaaten gegründete Gesellschaften ihren Verwaltungssitz nach Deutschland verlegen. Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch für Gesellschaften aus EWR-Staaten und den Vereinigten Staaten von Amerika. Der Wegzug deutscher Gesellschaften ins Ausland ist seit der Reform des Kapitalgesellschaftsrechts durch das MoMiG möglich. Verlegt eine ausländische Gesellschaft ihren Verwaltungssitz nach Deutschland oder zieht ...

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