Einkünfteerzielung und Liebhaberei im Einkommensteuerrecht
Es ist nichts Ungewöhnliches daran, wenn ein Steuerpflichtiger mit seiner Tätigkeit Verluste erwirtschaftet und nicht in jedem Jahr ein Gewinn erzielt werden kann. Da der Staat durch die Steuerzahlungen vom Gewinn einer Tätigkeit profitiert, sollte er auch das Risiko von Verlusten mittragen. Der Gesetzgeber hat für die Einkommensteuer daher anerkannt, dass zum einen ein Verlustausgleich mit positiven Einkünften erfolgt und ...