»Kristallhart gegenüber allen Feinden«
Für die Steuerung politischer Strafprozesse war in der DDR außer der Staatssicherheit auch die Staatsanwaltschaft verantwortlich. Staatsanwälte sicherten die Ermittlungsergebnisse der MfS-Untersuchungsabteilungen im Zuge der Anklageerhebung formal-juristisch ab. Ihrer gesetzlichen Rolle als »Hüterin des Rechts« kam die Staatsanwaltschaft in diesen Verfahren allerdings nur mit deutlichen Abstrichen nach. Die vorliegende Untersuchung zeigt anhand neuer Fall- und Aktenanalysen, dass das Mit- und ...