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Einwirkungs- und Mitwirkungsrechte des Bundes bei der Verwaltung der Steuern durch die Länder
Gegenstand der Arbeit sind die dem Bund vom Grundgesetz gewährten Befugnisse zur Einflußnahme auf die Steuerverwaltung der Länder. Derartige Ingerenzrechte beschneiden die Kompetenzen der Länder als die eigentlichen Träger der Finanzverwaltung. Sie schaffen naturgemäß ein Spannungsfeld, das jedoch das Bund/Länder-Verhältnis bei der über Jahrzehnte geübten engen Kooperation bisher nicht ernstlich belastet hat. Die aus langjähriger Erfahrung geschriebene Arbeit gibt einen ...

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