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Möglichkeiten und Grenzen zum vertraglichen Schutz eines haftpflichtigen Dritten im Rahmen einer Sachversicherung
In vielen Sachversicherungen, wie etwa in der Gebäudeversicherung, sieht die höchstrichterliche Rechtsprechung einen konkludenten Regressverzicht zu Gunsten eines haftpflichtigen Dritten, etwa des Mieters, wenn der Dritte den Schaden nur leichtfahrlässig verursacht hat. Da die Abgrenzung der leichten von der groben Fahrlässigkeit in der Praxis Schwierigkeiten bereitet, initiierten die Sach- und Haftpflichtversicherer im Jahre 2009 das Teilungsabkommen-Mieterregress, das die Regressabwicklung unter ...

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